Vorgänge
Umzug mit Auto: Adresse im Fahrzeugschein online ändern
Nach dem Umzug muss die neue Anschrift in die Fahrzeugpapiere. So ändern Sie die Adresse online, behalten auf Wunsch Ihr Kennzeichen und erhalten neue Papiere.
Aktualisiert am 29. Oktober 2026 · 4 Min. Lesezeit
Warum die Anschrift in den Papieren stimmen muss
Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung verpflichtet Halter, eine neue Anschrift unverzüglich bei der Zulassungsbehörde anzuzeigen. Wer das versäumt, riskiert ein Verwarn- oder Bußgeld. Wichtiger im Alltag: Steuerbescheide, Rückrufe des Herstellers oder Bußgeldbescheide gehen sonst an die alte Adresse.
Die Adressänderung betrifft nur die Zulassungsbescheinigung Teil I. Die Zulassungsbescheinigung Teil II bleibt unverändert, dort wird die neue Anschrift nicht eingetragen.
Erst das Bürgeramt, dann die Fahrzeugpapiere
Die Reihenfolge ist entscheidend. Melden Sie Ihren neuen Wohnsitz zuerst bei der Meldebehörde an. Die Zulassungsbehörde gleicht die Angaben im Antrag mit dem Melderegister ab, und eine Adresse, die dort noch nicht hinterlegt ist, führt meist zur Ablehnung.
Achten Sie bei der Eingabe auf die exakte Schreibweise aus der Meldebestätigung, also Straßenname, Hausnummer mit Zusatz und Postleitzahl. Abkürzungen wie „Str.“ statt „Straße“ sind kein Problem, ein falscher Ortsteil oder eine vertauschte Hausnummer dagegen schon.
Was Sie für die Online-Adressänderung benötigen
Weil das Fahrzeug zugelassen bleibt, sind weder eine neue eVB-Nummer noch ein neues SEPA-Mandat erforderlich. Uploads von Meldebestätigung oder Fahrzeugschein sind bei Zulassung24 ebenfalls nicht nötig.
Den Antrag stellt immer die Person, auf die das Fahrzeug zugelassen ist. Ist das Auto etwa auf Ihren Ehepartner eingetragen, muss dieser die Identitätsprüfung und die Signatur selbst durchführen.
- Zulassungsbescheinigung Teil I mit 7-stelligem Sicherheitscode
- aktuelles amtliches Kennzeichen
- neue Anschrift laut Meldebestätigung
- Personalausweis oder Reisepass für das Foto-Ident
Kennzeichen behalten beim Umzug in einen anderen Kreis
Seit 2015 dürfen Sie Ihr Kennzeichen bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk bundesweit mitnehmen. Ein Wechsel auf das neue Ortskürzel ist also keine Pflicht. Die Schilder bleiben am Fahrzeug, und Sie sparen die Kosten für neue Kennzeichen.
Möchten Sie trotzdem das Kürzel Ihres neuen Wohnorts, ist das ein eigener Vorgang mit neuer Kennzeichenzuteilung. Für die reine Adressänderung ist das nicht erforderlich.
Das gilt auch für Wunschkennzeichen: Eine Kombination, die Sie einmal erhalten haben, bleibt bei der Adressänderung unverändert bestehen.
Sonderfälle: Zweitwohnsitz, mehrere Fahrzeuge, Umzug ins Ausland
Maßgeblich für die Fahrzeugpapiere ist Ihr Hauptwohnsitz. Melden Sie nur einen Zweitwohnsitz an, ändert sich an den Fahrzeugpapieren nichts. Halten Sie mehrere Fahrzeuge, ist für jedes Fahrzeug ein eigener Antrag nötig, weil jede Zulassungsbescheinigung Teil I einzeln neu ausgestellt wird.
Ziehen Sie dauerhaft ins Ausland, ist die Adressänderung der falsche Weg. Ein Fahrzeug mit deutscher Zulassung setzt einen Wohnsitz in Deutschland voraus. In diesem Fall melden Sie das Fahrzeug ab, etwa über unsere Schwesterplattform Abmeldung24, und lassen es nach den Regeln des neuen Wohnsitzlandes dort zu.
Was nach dem Bescheid per Post kommt
Im Online-Verfahren gibt es keinen Aufkleber für den bisherigen Fahrzeugschein. Nach positivem Bescheid erhalten Sie von der Zulassungsbehörde eine komplett neu ausgestellte Zulassungsbescheinigung Teil I mit Ihrer neuen Anschrift per Post.
Bei Zulassung24 kostet die Adressänderung 84,90 € inklusive amtlicher Grundgebühr und 19 % Mehrwertsteuer. Bezahlen können Sie per Kreditkarte, PayPal, Klarna, Apple Pay oder Google Pay.
Häufige Fragen
Bekomme ich einen Aufkleber für meinen Fahrzeugschein?
Nein. Bei der Online-Adressänderung stellt die Zulassungsbehörde eine vollständig neue Zulassungsbescheinigung Teil I aus und schickt sie Ihnen per Post zu.
Brauche ich nach dem Umzug neue Kennzeichen?
Nein. Dank der bundesweiten Kennzeichenmitnahme dürfen Sie Ihr bisheriges Kennzeichen behalten, auch wenn Sie in einen anderen Landkreis oder eine andere Stadt ziehen.
Muss ich auch meine Versicherung informieren?
Ja, die Versicherung erfährt die neue Adresse nicht automatisch. Teilen Sie sie Ihrem Versicherer selbst mit, denn der Wohnort kann die Regionalklasse und damit den Beitrag verändern.
Wie lange habe ich nach dem Umzug Zeit?
Die FZV verlangt eine unverzügliche Mitteilung, eine feste Frist in Tagen nennt sie nicht. Sinnvoll ist es, die Adressänderung direkt nach der Anmeldung beim Bürgeramt zu beantragen, solange die Meldebestätigung frisch vorliegt.